Wichtige Hinweise
Liebe Eltern!
Wenn Sie die Absicht haben Ihr Kind von mir betreuen zu lassen, sollten Sie Folgendes bedenken:
- Planen Sie den Rückgang ins Berufsleben rechtzeitig und bedenken Sie, dass Ihr Kind eine Eingewöhnungszeit benötigt.
- Als Eltern haben Sie ein Mitspracherecht, wenn es um die Betreuung Ihres Kindes geht, insbesondere bei der Auswahl der Betreuungsart
(siehe Handbuch der Kindertagespflege).
- Melden Sie sich nur bei einer Kinderbetreuungsstelle an. Prüfen Sie im Vorfeld, welche Tageseinrichtung die am besten
geeignete für Ihr Kind ist.
- Überdenken Sie schon bevor Sie den Vertrag abschließen, wer eine Betreuung Ihres Kindes im Krankheitsfall übernehmen kann.
Das betrifft auch die Betreuung während der Schließ- und Urlaubszeiten.
- Im Betreuungsvertrag werden alle wichtigen Vereinbarungen zwischen Ihnen, den Eltern, und mir, der Tagesmutter, festgehalten
und sind mit der Unterzeichnung des Vertrages rechtsgültig.
- Der Betreuungsvertrag ist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende beidseitig kündbar.
- Ich habe für meine freiberufliche Tätigkeit eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für Tagesmütter abgeschlossen.
- Sie als Eltern können eine Unfallversicherung für ihr Kind abschließen.
- Wichtig ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir. Treten Probleme oder Meinungsverschiedenheiten auf,
werden diese nicht vor den Kindern besprochen, sondern in einem ruhigen Gespräch außerhalb der Bringe- und Abholzeiten.
- Erkrankte Kinder gehören nicht in meine Tagespflegestelle. Das Ansteckungsrisiko für die anderen Kinder, mich und meine
Familie ist zu hoch.
- Ich biete die Betreuung nach dem kommunal geförderten Entgeltmodell an.
Für Eltern, die in der Verwaltungsgemeinschaft Herrnhut (einschl. Strahwalde, Berthelsdorf, Großhennersdorf)
wohnen, stehen fünf geförderte Betreuungsplätze zur Verfügung. Für diese Plätze,
ist das in der Verwaltungsgemeinschaft übliche Elterngeld an die Kommune zu entrichten.
Dieses wird per Einzugsermächtigung an die Kommune überwiesen.
- Für alle Plätze besteht auch die Möglichkeit einer Kostenerstattung nach Antragstellung und deren Prüfung durch das Jugendamt.
- Das Essengeld und die zusätzlichen Dienstleistungen, wie Übernachtungen, Abend-, Wochenend- und Feiertagsbetreuungen,
werden am Monatsende bezahlt.
- Sie erhalten monatliche Rechnungen und eine Jahresabrechnung, um Ihre Aufwendungen dem Finanzamt gegenüber steuerlich
geltend machen zu können.
- Ich freue mich auf Ihr Kind und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen!
Ihre Tagesmutter Karin Schönwald